Allgemeinde Geschäftsbedingungen

der Summercard GOLD

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Seilbahnverbund Ski6 & Sommercard Gold

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung – regeln die Rechtsbeziehungen zum Erwerb des Freizeittickets „Sommercard Gold“ des Seilbahnverbundes Ski6 (im Folgenden: „Sommercard Gold“, „Ticket“) zwischen den Mitgliedern des Seilbahnverbundes Ski6 (im Folgenden: „Mitglieder“) einerseits und den natürlichen Personen, die die Sommercard Gold erwerben bzw. verwenden (im Folgenden: „Gast“) andererseits.

Die Mitglieder des Seilbahnverbundes Ski6 betreiben jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig ihre Seilbahnanlagen und Aufstiegshilfen, Wanderwege/-routen und Funsporteinrichtungen (im Folgenden: „Anlagen“).

Der Erwerb einer Sommercard Gold (unabhängig vom gewählten Tarif) berechtigt den Gast – während des Gültigkeitszeitraumes der Sommercard Gold – zur Benützung der von den Mitgliedern betriebenen Anlagen. Die Leistungen, zu welche die Sommercard Gold berechtigt, werden daher von mehreren selbständigen Unternehmen erbracht, wobei eine direkte Vertragsbeziehung zum handelnden Mitglied nur für dessen eigene Anlagen zustande kommt, während das Mitglied für die anderen Mitglieder des Seilbahnverbundes Ski6 lediglich als Vertreter handelt. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Mitglied zustande, deren Anlagen der Gast gerade benutzt. Neben diesen AGB liegen dem konkreten Beförderungsvertrag die jeweiligen Beförderungsbedingungen der Anlage, welche der Gast benutzt, zu Grunde. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage sind bei den Zugängen zur Anlage angeschlagen und liegen überdies bei den Kassen der Mitglieder zur Einsicht auf.

Eine allfällige Haftung gegenüber dem Gast (unabhängig davon, ob diese aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage resultiert) in Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Benützung einer Anlage trifft daher ausschließlich jenes Mitglied, welches die betreffende Anlage betreibt. Eine Haftung der übrigen Mitglieder besteht nicht. Auf Anfrage wird dem Gast der jeweilige Verantwortungsbereich eines Mitglieds mitgeteilt.

 

2. Mitglieder des Seilbahnverbundes Ski6

Der Seilbahnverbund Ski6 hat nachfolgende Mitglieder:

  • Fisser Bergbahnen Gesellschaft mbH, Seilbahnstraße 44, 6533 Fiss
  • Seilbahn Komperdell Gesellschaft mbH, Dorfbahnstraße 75, 6534 Serfaus
  • Waldbahn GmbH & Co OG, Fisser Straße 50, 6533 Fiss
  • Venet Bergbahnen AG, Hauptstraße 38, 6511 Zams
  • Nauderer Bergbahnen AG, Gewerbegebiet 1, 6543 Nauders
  • Kaunertaler Gletscherbahnen Gesellschaft m.b.H., Gletscherstraße 240, 6524 Kaunertal

 

3. Tarife

Es gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife, welcher unter der Internetadresse http://www.tiroler-oberland.com abrufbar sind und bei den Kassen der Mitglieder aushängen.

 

4. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Die Sommercard Gold ist nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Ermäßigte Tickets werden nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildausweis, Altersnachweis, etc.) ausgegeben.

Die Tickets unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“. Das heißt, dass bei den Drehkreuzen der Anlagen fallweise ein Foto des Gastes angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend ausgestatteter Drehkreuze im jeweiligen Seilbahngebiet stichprobenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Sommercard Gold gelöscht. Dadurch können die Mitglieder stichprobenartig überprüfen, ob einzelne Tickets vereinbarungswidrig weitergegeben wurden. Mit dem Kauf einer Sommercard Gold erteilt der Gast seine Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn.

Die Sommercard Gold wird grundsätzlich ausschließlich auf KeyCards ausgegeben. Beim Erwerb einer Sommercard Gold wird für die KeyCard eine Kaution in Höhe von € 2,00 eingehoben, welche bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wieder vergütet wird. Sollte keine KeyCard ausgegeben werden entfällt der Kautions-Betrag.

 

5. Verlust der Sommercard Gold

Verlorene Tickets bis 3 Tage Gültigkeit werden nicht ersetzt. Bei Verlust der KeyCard können die auf der KeyCard (Datenträger) gespeicherten Tickets ab 4 Tagen Gültigkeit gegen Vorlage des Sperrnummernbeleges (dieser befindet sich auf dem Zahlungsbeleg) für die weitere Nutzung gesperrt werden. Gegen Bezahlung einer Sperrgebühr von € 10,00 hat der Gast Anspruch auf eine Ersatz-KeyCard. Die Kaution für die verlorene KeyCard wird nicht ersetzt.

 

6. Kontrolle und Missbrauch

Die Sommercard Gold ist nicht übertragbar. Die Weitergabe von Tickets und der Erwerb von Dritten ist untersagt und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Zutrittskontrollen werden in den Talstationen der Anlagen durch Lesegeräte durchgeführt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kontrollgeräte sind ordnungsgemäß zu benützen. Es werden regelmäßig Kartenkontrollen durchgeführt. Der Gast ist verpflichtet, die Sommercard Gold jederzeit mit sich zu führen. Jede missbräuchliche Verwendung (insbesondere auch die Verwendung eines ermäßigten Tickets, obwohl keine Ermäßigung zusteht) sowie eine Umgehung der Zutrittskontrollen hat den sofortigen Entzug und die Bezahlung einer Strafe in Höhe des Doppelten des Tageskartentarifs für Erwachsene zur Folge. Die Erstattung einer Strafanzeige wird ausdrücklich vorbehalten.

 

7. Rückvergütung

Anspruch auf Rückvergütung besteht lediglich bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, wonach der Gast aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung für den restlichen Zeitraum der Gültigkeit der Sommercard Gold die Leistungen der Mitglieder nicht mehr in Anspruch nehmen kann, sowie bei Hinterlegung der Sommercard Gold an einer der Hauptkassen der Mitglieder. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung der Sommercard Gold bis einschließlich des Tages der Hinterlegung an der Kassa (es ist nicht der Tag des Unfalles maßgebend, sondern der Tag der Hinterlegung). Bei Hinterlegung bis 9.30 Uhr wird dieser Tag nicht angelastet. Weitere Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung eines ortsansässigen Arztes aus dem Bezirk Landeck oder eines Krankenhauses in Tirol.

Kein Anspruch auf Rückvergütung besteht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, epidemische oder pandemische Ereignisse, Quarantäne des Gastes, Betriebseinschränkung oder Betriebsunterbrechung, Sperrung von Wanderwegen und einzelnen Anlagen, etc. Ebenso besteht unter diesen Umständen kein Anspruch auf Verlängerung der Gültigkeit der Sommercard Gold.

Aufgrund der weltweiten COVID-19 Pandemie ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass jederzeit (neuerlich) mit behördlichen und/oder gesetzlichen Betriebsbeschränkungen, Betriebsschließungen, Betretungs-/Beförderungsverboten, Grenzschließungen, Quarantänemaßnahmen (einzelner Personen, Orte, Regionen, etc.) zu rechnen ist und auch für diese oder vergleichbare Fälle kein Anspruch auf Rückvergütung des Entgelts für die Sommercard Gold oder auf Verlängerung der Gültigkeit der Sommercard Gold besteht.

 

8. Limitierung der Ticket-Ausgabe

Die Mitglieder behalten sich das Recht vor, insbesondere wegen Schlechtwetter, Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19, drohende Überfüllung von Gondeln, etc., den Verkauf von Tickets zu limitieren. Ebenso bleiben den Mitgliedern Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen vorbehalten.

 

9. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Die Mitglieder können durch entsprechenden Anschlag bei den Anlagen vorsehen, dass die Anlagen und die damit in Zusammenhang stehenden Gebäude und Wartebereiche (auch im Freien) nur mit getragenem Mund-Nasen-Schutz benutzt bzw. betreten werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt zur Anlage bzw. die Nutzung der Anlage durch Mitarbeiter der Mitglieder untersagt und/oder die Sommercard Gold entzogen werden.

 

10. Einschränkungen auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund behördlicher, gesetzlicher oder freiwillig vom jeweiligen Mitglied getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie (zB. Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Bestimmungen über die maximale Anzahl an Gästen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.) zu Beschränkungen bzw. Einschränkungen beim Betrieb der Anlagen (zB. lange Wartezeiten, Verzögerungen bei der Beförderung, Verweigerung des Zutritts (etwa bei Erreichen der maximalen Anzahl an Gästen), etc.) bis hin zur vorzeitigen Beendigung der Saison bzw. Betriebsschließungen kommen kann.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es jederzeit durch behördliche, gesetzliche, oder freiwillig vom jeweiligen Mitglied getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie zu einer Einschränkung des Personenkreises, welche die Anlagen der Mitglieder oder des jeweiligen Mitgliedes benutzen darf, kommen kann (z.B. Zutritt nur unter Vorlage eines gültigen 3G- oder 2G-Nachweises).

Auch für diese oder vergleichbare Fälle besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Entgelts für die Sommercard Gold oder auf Verlängerung der Gültigkeit der Sommercard Gold.

 

11. Datenschutzmitteilung

Die Mitglieder erheben nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung ihrer Leistungen erforderlich sind. Die Datenverarbeitung erfolgt somit auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs 1 lit b) DSGVO (Vertragserfüllung). Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das jeweilige Mitglied, dessen Anlagen benutzt werden.

Der Gast hat als Betroffener im Sinne der DSGVO das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

Der Gast hat das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.

Wenn der Gast der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das jeweilige Mitglied gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.

Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

Die Mitglieder übernehmen jedoch keine Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von den Mitgliedern verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (z.B. durch Hackerangriff, etc.)

Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses ist es möglicherweise auch erforderlich, dass die Daten des Gastes an Dritte weitergeleitet werden. Eine derartige Weiterleitung von Daten erfolgt ausschließlich in Einklang mit der DSGVO.

Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

 

12. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.

 

Diese AGB gelten ab 01.06.2023